Befähigung als gewerberechtlicher Geschäftsführer für Arzneimittel und Medizinproduktemehr lesen
Gemäß § 94 der österreichischen Gewerbeordnung benötigt jedes Unternehmen, das in Österreich mit Arzneimitteln und Giften handelt, bzw. diese herstellt, einen gewerberechtlichen Geschäftsführer. Dies gilt auch für den Handel mit Medizinprodukten.
Ich verfüge über die entsprechende Berechtigung und unterstütze Sie gerne.
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