Effizienz bei Problemlösungen

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von Kundenbindung bis zum Businessplan

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von neuen Chancen bis zur Analyse der Mitbewerber

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von Verkaufsgesprächen bis zur Konzession

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AGB


Hier finden Sie meine AGB. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an mich wenden.mehr lesen
Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Geltungsbereich
Die AGBs der EPconsult® gelten für alle Verträge, die zwischen der EPconsult® und dem Kunden für Aufträge wie Analysen, Planung und Durchführung von Projekten, Realisierung und Implementierung von Dienstleistungen und Seminaren abgeschlossen wurden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Vereinbarungen vereinbart wurden.
Mit der Unterfertigung des Auftrages akzeptiert der Kunde die AGBS. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich einverstanden, von EPconsult® als Referenz angeführt werden zu können.

2. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass EPconsult® sämtliche für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen, Dokumente und Informationen zeitgerecht erhält und darüber hinaus über alle relevanten Sachverhalte, Änderungen, usw. die den Gegenstand des Vertrages betreffen unverzüglich informiert wird.
Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

3. Angebot
An unser kundenspezifisches Angebot sind wir 28 Tage gebunden.

4. Kostenvoranschläge
Vom Kunden angefordete Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt. Es kann jedoch keine Gewähr für Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach der Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 10% ergeben, so wird EPconsult® den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis setzen.

5. Zusatzaufträge
Zusatzaufträge bedürfen einer schriftlichen Beauftragung.

6. Geheimhaltung- und Mitwirkungspflicht des Kunden
Kostenvoranschläge, Pläne, Analysen und sonstige Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von EPconsult®. Jede Verwendung, insbesondere eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und auch auszugsweises zur Verfügung stellen an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung seitens EPconsult®.
Kommt der Kunde mit der Mitwirkung in Verzug, so kann EPconsult® den Vertrag nach schriftlicher Aufforderung und Setzung einer angemessenen Frist zur Mitwirkung durch den Kunden den Vertrag fristlos kündigen. Davon unberührt bleibt der Anspruch von EPconsult® auf Ersatz des verursachten Schadens sowie des entgangenen Gewinnes.
Der Kunde ist zur Geheimhaltung aller aus der Geschäftsbeziehung mit EPconsult® zustande gekommenen Informationen Dritten gegenüber verpflichtet.

7. Preise und Zahlungsmodalitäten
EPconsult® stellt die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen gemäß den vertraglich festgehaltenen Modalitäten in Rechnung. Sollte keine besondere Zahlungsmodalität vereinbart sein erfolgt die Abrechnung gemäß dem aktuell geltenden Stundensatz nach dem tatsächlichen Anfall und dem daraus entstandenen Aufwand basierend auf den Aufzeichnungen. Angefangene Stunden werden dabei als volle Stunden verrechnet. Wegzeiten werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Ersatz von Barausgaben, Kopien, Reisekosten, etc. erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
Alle von EPconsult® genannten Preise sind, sofern nicht ausdrücklich vermerkt, exklusive MwSt. zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird daher die gesetzliche MwSt. zu diesen Preisen hinzugerechnet.
Am Beginn des vertraglich vereinbarten Projektes ist eine verbindliche Anzahlung von 25% der Bruttoauftragssumme zu leisten. Der Restbetrag ist, so nicht anders vereinbart, spätestens bei Leistungserfüllung oder Lieferung fällig.
Bei länger andauernden Projekten wird eine monatliche Abrechnung basierend auf den erbrachten Leistungen vorgenommen.
EPconsult® ist ausdrücklich berechtigt, auch Teilrechnungen zu erstellen, sofern die vertraglich vereinbarte Leistung in Teilen erbracht wird. Bei nicht fristgemäßer Überweisung der in Rechnung gestellten Teilbeträge behält sich EPconsult® vor, die Projektarbeit bis zum Eintreffen der Überweisung zu unterbrechen.
Für Rechnungen gilt ein Zahlungsziel von 8 Tagen netto Kassa. Im Falle des Zahlungsverzuges, gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12% über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank p.a. als vereinbart.
Die Aufrechnung gegen Forderungen der EPconsult® ist nicht zulässig.
EPconsult® behält sich eine preisliche Anpassung gegenüber dem Offerte aufgrund von Preisänderungen bei für die Leistungserstellung notwendigen Kosten vor.

8. Mahn- und Inkassospesen
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, im Falle des Beiziehens eines Inkassobüros die uns dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen.
Sofern EPconsult® das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgte Mahnung einen Betrag von EUR 20,- sowie für das evident halten des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 50,- zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass in Folge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

9. Leistungsverzug
Der Liefertermin wird normalerweise fix vereinbart. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Kunde jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

10. Schadenersatz
EPconsult® haftet nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Ersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 3 Jahren nach Erbringung der Leistung.

11. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt das für sämtliche Streitigkeiten sachlich zuständige Gericht in Wien als vereinbart. Es gilt das österreichische Recht.

Wien, 2013